Dienstag, 23. November 2010

Pitzuim (Entschädigungszahlungen bei Jobkündigung) in Israel

B"H

Seit Wochen laufe ich meiner gesetzlichen Entschädigungszahlung hinterher, die mir zusteht, weil ich meinen vorherigen Job kündigte. Nachdem ich meinen ehemaligen Arbeitgeber endlich dazu brachte, die notwendigen Formulare weiterzuleiten, stellt sich jetzt die Versicherung quer a la "Das würde alles noch dauern, aber man strenge sich halt an". Gestern und heute war ich beim israelischen Gewerkschaftsbund "Histadrut", denn dort wird jedem Arbeitnehmer geholfen. Ob er nun zahlendes Mitglied ist oder nicht.

Es bestehen Gesetze, die da Fristen für die Ausgleichszahlungen setzen. Die Versicherungsgesellschaft, bei der ich meine Rentenversicherung habe, meint jedoch, die Gesetze treffen nur dann zu, wenn der Arbeitgeber direkt die Entschädigungen zahlt. Sobald jedoch die private Rentenversicherung einspringt, was bei mir der Fall ist, beginnt die Frist erst, nachdem der Antrag auf Zahlungen vollständig eingereicht ist. Bedeutet incl. der Steuerfreistellung vom Finanzamt. Das alles habe ich erst heute erbracht so kann alles dauern. Aber, wie gesagt, man werde sich halt bemühen.

Ich muss ehrlich zugeben, dass ich die Schnauze voll habe. Jeder sagt etwas anderes und gegen abend kehre ich zurück nach Tiberias. Was ich dort morgen tun werde ist, mich mit der lokalen Histadrut in Verbindung zu setzen und eingehend zu beraten. Die Sekretärin des Jerusalemer Agenten anzuschreien bringt nichts, wie ich selber merkte. Die Tussi lacht sich nur eins und meint, alle Versicherten seien eh doof.

Sobald ich alles geregelt habe, kündige ich die Versicherung und organisiere ein anderes Verfahren der Renteneinzahlungen. Ausführlich werde ich im Blog darüber berichten.

Anmerkungen:
Bei den meisten israel. Arbeitgebern schliesst der Arbeitnehmer eine private Rentenversicherung ab, denn im Normalfall existiert keine allgemeine Rentenversicherung wie in Deutschland. Bedeutet, man muss zu einem privaten Versicherungsagenten und zahlt monatlich direkt vom Gehalt ein. Ebenso übernimmt der Arbeitgeber seinen Teil der Einzahlung.

Kündigt ein Arbeitnehmer oder wird er gekündigt, stehen ihm die gesetzlichen PITZUIM zu. Bedeutet: Ein volles Monatsgehalt für jedes erbrachte Jahr bei ein und demselben Arbeitgeber. Hierbei jedoch kommt es darauf an, ob der Arbeitnehmer stundenweise und vollzeitig beschäftigt ist und wieviel er in den letzten sechs Monaten vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses verdiente.

Das Finanzamt erstattet auf die Pitzuim einen Steuerfreibetrag bis zu 10,500 oder max. 11,000 Schekel jährlich.

Eines bestätigt sich einmal wieder mehr. Und das sicherlich weltweit:
Versicherungsagenten sorgen sich nicht um den Versicherten, sondern einzig und allein um das eigene Portemonnaie !


Link:

HaHistadrut HaChadasha

(leider nur auf Hebräisch abrufbar)

2 Kommentare:

  1. Nù, ma la'aßot?

    Willkommen in der Welt der Bürokratie!

    Ich drücke Dir die Daumen!

    In D hilf manchmal ins das entsprechende Büro gehen, um einen balagan durchzuziehen^^

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  2. B"H

    Was glaubst Du, in wie vielen Bueros ich gestern und heute war ????


    :-)))))

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